Bodenrichtwerte für Grundstückswerte

Die Bodenrichtwerte werden zweijährlich vom Gutachterausschuss des Landkreises Erlangen – Höchstadt zum Stichtag 31.12. ermittelt.

Der Bodenrichtwert wird aufgrund der Auswertung der Kaufpreissammlung gem. § 196 BauGB ermittelt und stellt den durchschnittlichen Lagewert für Wohnbauflächen dar:

Auskunft über Bodenrichtwerte erhalten Sie bei der web Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Bodenrichtwerte